Aktivrente Wird meine Rente und Zuverdienst zusammen versteuert mit Lohnsteuerklasse 6? Immer wieder lese ich, dass nur der Zuverdienst des Rentners, bis 2000€, steuerfrei ist.
Beispiel:
1200€ Rente
1400€ Verdienst in Teilzeit

Sehr geehrte Frau B.,
klar ist, dass im Rahmen unserer „Aktiv-Rente“ nur die ersten 2.000 EUR in einem Arbeitsverhältnis bei Überschreiten der Regelaltersgrenze von 67 Jahren steuerfrei gestellt werden sollen. Dies unabhängig von Teilzeit oder Vollzeit. Daneben steht der Rentenbezug, der „normal“ besteuert wird. Sofern die Einkünfte aus der „Aktiv-Rente“ über 2.000 EUR liegen, müssen sie ebenso versteuert werden. Ob dies dann mit Lohnsteuerklasse 6 erfolgt oder eine andere, zielgenauere Lösung möglich ist, gilt es im Gesetzgebungsverfahren zu klären. Es sollten in jedem Fall Nachzahlungen bei der Steuererklärung vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei