Frage von Robert H. • 17.06.2025

Antwort ausstehend von Carsten Müller CDU
Tobias Koch
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich nicht nur wegen der strikten Gewaltenteilung, sondern auch aus Respekt vor der Arbeit der Gerichte, das von Ihnen zitierte Urteil des LG Braunschweig weder kommentieren noch werten werde
Die Diskussion über eine mögliche Absenkung der Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre ist jedoch komplex und sollte sorgfältig geführt werden.